Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Pflichten des Vermieters
a. Zustand der Instrumente
Der Vermieter überlässt dem Mieter einwandfreies, für den Zweck geeignetes Instrumentarium.
b. Versicherung
Die Firma SchlagZu bietet dem Kunden ein europaweit vollversichertes Instrumentarium. Es wird bei Beschädigung eine Selbstbeteiligung von 1% des Gesamtwerts der geliehenen Instrumente, mindestens € 25.-, jedoch nicht mehr als € 300.-, erhoben.
c. Wartung
Die Wartung der Instrumente führt der Vermieter vor und nach der Vermietung durch.
d. Reparatur
Sollte während der Leihe eine Reparatur fällig werden, so ist unverzüglich der Vermieter zu benachrichtigen.
2. Pflichten des Mieters
a. Allgemeines
Der Mieter erkennt den § 6 „Pflichten des Versicherungsnehmers im Allgemeinen“ aus „Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten“ an. Stellt der Mieter das Instrumentarium einem Dritten zur Verfügung, haftet er für diesen.
b. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag/Angebots des Vermieters.
c. Nutzungsberechtigte
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass nur geschulte Musiker mit den Instrumenten in Aktion treten.
d. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Instrumentarium an Dritte gegen Entgelt weiter zu verleihen.
e. Rückgabe der Instrumente
Der Mieter ist verpflichte, das Instrumentarium zum vereinbarten Termin zurückzubringen. Überzug wird extra berechnet.
Es muss ein Bevollmächtigter der Firma SchlagZu anwesend sein, der sich vom einwandfreiem Zustand der Instrumente überzeugt. Ein eventueller Schaden muss sofort angezeigt werden.
f. Anzeigepflicht
Schäden sind vom Mieter sofort anzuzeigen. Arglistig verschwiegene Schäden können zu einer Anzeige führen.
g. Zahlungspflicht
Der Rechnungsbetrag wird fällig nach Rückgabe der Instrumente. Sollte im Miet - vertrag eine Änderung geschrieben sein, so ist dieser Folge zu leisten.
3. Haftung des Vermieters
Der Mieter hat das Instrumentarium in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es abgeholt hat. Es liegen die Pflichten des Mieters zugrunde.
4. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.
5. Gerichtsstand
Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
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