SchlagZu
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AGB

§ 1 Allgemeines

Der Mieter erkennt den § 6 „Pflichten des Versicherungsnehmers im Allgemeinen“ aus „Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten“ an.
SchlagZu überlässt dem Mieter einwandfreies, für den Zweck geeignetes Instrumentarium.
Stellt der Mieter das Instrumentarium einem Dritten zur Verfügung, haftet er für diesen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

§ 2 Angebot und Auftragserteilung

Mit der Bestätigung eines Angebots der Firma SchlagZu (per Telefon, Fax oder E-Mail) kommt auf Grundlage dieser AGB ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. SchlagZu ist berechtigt, für ein nicht lieferbares Mietinstrument einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Ersatzansprüche aus diesem Grund sind ausgeschlossen. Ein Angebot ist 14 Tage gültig. Zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebotes besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Verfügbarkeit der angebotenen Instrumente.

§ 3 Auftragsstornierung

Bei einer Auftragsstornierung durch den Mieter werden folgende Gebühren fällig:

Mehr als 1 Woche vor Beginn des Mietzeitraumes: 30%
Mehr als 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraumes: 50%
Weniger als 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraumes: 80%
Entstandene Stornierungsgebühren und Kosten seitens Speditionen oder Paketdiensten, die aufgrund der Auftragsbestätigung des Mieters bereits beauftragt wurden, hat der Mieter zu tragen.

§ 4 Mietpreis und Mietdauer

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Angebot von SchlagZu. Die Mietdauer ist auf den im Angebot festgelegten Zeitraum beschränkt. Die Benutzung der Instrumente ist nur in diesem Zeitraum gestattet. Für Beschädigungen außerhalb des vereinbarten Zeitraumes haftet der Mieter. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Absprache mit SchlagZu möglich und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises.

§ 5 Zahlungspflicht

Der Rechnungsbetrag wird fällig nach Rückgabe der Instrumente und Erhalt der Rechnung. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Sollte im Mietvertrag eine Änderung geschrieben sein, so ist dieser Folge zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist SchlagZu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.

§ 6 Nutzungsberechtigte und Nutzungsbeschränkung

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur geschulte Musiker mit den Instrumenten in Aktion treten. Die Instrumente dürfen nur zu musikalischen Zwecken verwendet werden.
Dem Mieter ist es untersagt, das Instrumentarium an Dritte gegen Entgelt weiter zu verleihen.

§ 7 Haftung des Mieters

Der Mieter hat das Instrumentarium pfleglich zu behandeln und in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es erhalten hat. Klebebänder, Aufkleber o.ä. Markierungen, die vom Mieter zur Kennzeichnung des Instrumentariums an den Instrumenten angebracht wurden, sowie Verschmutzungen müssen vor Rückgabe entfernt werden. SchlagZu ist berechtigt, die Aufwendungen für die Entfernung genannter Markierungen und Verschmutzungen gesondert in Rechnung zu stellen. Bauliche Veränderungen am Instrumentarium sind grundsätzlich untersagt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn schuldhaft oder fahrlässig entstanden sind.

§ 8 Verkauf

§ 8.1. Gewährleistung

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

a.) Für neue Instrumente: 24 Monate

der Leihgebühr (ohne Rabatte) der Leihgebühr (ohne Rabatte) der Leihgebühr (ohne Rabatte)

b.) Für gebrauchte Instrumente: 12 Monate
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind der normale Verschleiß sowie Mängel und Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Des Weiteren entfällt der Anspruch auf Gewährleistung, wenn Reparaturen oder Änderungen durch Dritte vorgenommen wurde, ohne dass dies durch SchlagZu in Auftrag gegeben wurde. Bei Gebrauchtinstrumenten akzeptiert der Kunde die vorab aufgezeigten Mängel. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht (laut § 9.2) nachgekommen ist.

§ 8.2. SoftBags

Nach individueller Farbauswahl hergestellte Taschen und Abdeckungen oder jene mit persönlicher Bestickung sind Sonderanfertigungen und somit vom Widerruf ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr.1 BGB).
Ausgenommen sind Taschen und Abdeckungen in gänzlich schwarz und ohne Bestickung.

§ 8.3. Onlineshop

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtliches Angebot dar, sondern nur eine unverbindliche online-Warenpräsentation. Durch Betätigen des Kauf-Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Waren ab. Nach Absenden der Bestellung folgt unmittelbar eine Bestätigung per E-Mail über deren Eingang. Die Auftragsbestätigung, durch die der Kaufvertrag zustande kommt, erfolgt separat ebenfalls per E-Mail.

§ 8.4. Mängelhaftung

Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beschädigungen, die offensichtlich auf dem
Transportweg zugeführt wurden, sind unbedingt auf den Frachtpapieren zu dokumentieren, und beim jeweiligen Transporteur zu rügen. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Im Falle der notwendigen Rücklieferung der mangelhaften Waren an uns sind diese mit gleicher Sorgfalt wieder zu verpacken, wie sie erhalten wurden und zur Abholung bereit zu halten oder an uns zu versenden. Bei unverpackt zurückgelieferter Ware geht der Käufer der Möglichkeit der Wandlung oder der Ersatzlieferung verlustig, dies gilt auch, wenn die Waren vom Käufer bereits benutzt wurden.

§ 8.5 Widerrufsbelehrung

§ 8.5.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SchlagZu, Andreas Regler, Am Forstfeld 1, 86567 Hilgertshausen, Telefon: 08250 – 928459, Fax: 08250 – 928487, info@schlagzu.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 8.5.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätesten binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktionengesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichte, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 9 Transport, Auf- und Abbau, Stage-Service

§ 9.1. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Rücktransport

erfolgen auf Veranlassung und Kosten des Mieters. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt der Transport per Spedition oder Paketdienst. Für den Auf- und Abbau vor Ort ist der Mieter selbst verantwortlich. Erfolgt der Transport und/oder Stage-Service (Auf- und Abbau, Betreuung) auf Wunsch des Mieters durch geschultes Personal von SchlagZu, so werden diese Leistungen extra berechnet.
Die vereinbarten Lieferzeiten gelten als verbindlich. SchlagZu ist berechtigt, bei Wartezeiten die entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Es steht dem Mieter frei, den Transport der Instrumente selbst durchzuführen. Dabei hat er auf Sorgfältigkeit und Einhaltung der Ladungssicherung zu achten. Die Aufstellungsorte, insbesondere im Ausland, sind SchlagZu vorab anzuzeigen.

§ 9.2 Untersuchungs- und Anzeigepflicht.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vermieters/Käufers. Der Vermieter/Käufer ist verpflichtet, die Instrumente unmittelbar bei Anlieferung auf Schäden hin zu untersuchen. Feststellbare Transport- oder Verpackungsschäden muss sich der Kunde von der/dem ausführenden Spedition/Paketdienst schriftlich bestätigen lassen. Die Schäden sind unverzüglich SchlagZu anzuzeigen.
Schadensersatzforderungen für Lieferungen, die sich aufgrund höherer Gewalt oder Gründen, die SchlagZu nicht zu verantworten hat, verspäten oder entfallen, sind ausgeschlossen.

§ 10 Anzeigepflicht & Reparatur

Verlust, Diebstahl oder Schäden sind vom Mieter sofort anzuzeigen. Arglistig verschwiegene Schäden können zu einer Anzeige führen. Sollte während der Leihe eine Reparatur fällig werden, so ist unverzüglich SchlagZu zu benachrichtigen. Reparaturen dürfen nur von SchlagZu bestellten Personen durchgeführt werden. Eine Reparatur durch den Mieter ist ohne Zustimmung von SchlagZu nicht zulässig.

§ 11 Rückgabe der Instrumente

Der Mieter ist verpflichtet, das Instrumentarium zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Überzug wird extra berechnet. Der Mieter ist für die Vollständigkeit und Unversehrtheit des zurückzugebenden Instrumentariums verantwortlich. Nach Rückgabe werden die Instrumente von einem Mitarbeiter der Firma SchlagZu auf deren Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft. Schäden und/oder fehlende Instrumente müssen binnen 48 Stunden nach Rückkehr in den Räumlichkeiten der Firma SchlagZu angezeigt werden.

§ 12 Versicherung

Die Firma SchlagZu bietet dem Kunden ein europaweit vollversichertes Instrumentarium. Im Schadensfall wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1% des Gesamtwerts der geliehenen Instrumente erhoben (Mindestsatz von € 25.- und Maximalsatz von € 300.-). Bei Verlust, Totalschaden oder Unterschlagung ist der Mieter voll ersatzpflichtig. Die Bestimmungen des BGB bleiben unverändert.

§ 13 Datenschutz

Daten von Kunden werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, kundenbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Sollte im Auftrag von SchlagZu eine Dritte Person Workshops, Fortbildungen, Coachings etc. durchführen, so wird dieser die entsprechende Pflicht auferlegt.
Workshops, Coachings, Vorträge etc., die im Rahmen der Musikermedizin abgehalten werden, werden von fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es wird München als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.